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Novellierung der F-Gase-Verordnung


Am 5. Oktober 2023 gab der Europäische Rat in einer Pressemeldung bekannt, dass sich Rat und Parlament hinsichtlich der Novellierung der F-Gase-Verordnung auf einen vorläufigen Kompromiss einigen konnten und dass die Trilog-Verhandlungen damit abgeschlossen sind. Der vollständige Text der Kompromissversion wurde leider noch nicht veröffentlicht. Daher können an dieser Stelle nur einige Kernpunkte der novellierten F-Gase-Verordnung genannt werden.

Die Verschärfung der F-Gase-Verordnung umfasst beispielsweise

  • einen beschleunigten Phase-down der insgesamt zur Verfügung stehenden Menge an fluorierten Treibhausgasen bis auf null im Jahr 2050,
  • ein Verbot des Inverkehrbringens von Monoblock-Wärmepumpen und -Klimageräten (bis 12 kW), die F-Gase mit einem Treibhauseffekt (GWP) von mehr als 150 enthalten ab 2027 sowie ein komplettes F-Gase-Verbot für diese Produkte ab 2032,
  • ein Verbot des Inverkehrbringens von Split-Luft-Wasser-Wärmepumpen und -Klimageräten (bis 12 kW), die F-Gase mit einem Treibhauseffekt (GWP) von mehr als 150 enthalten ab 2027, von Split-Luft-Luft-Wärmepumpen und -Klimageräten ab 2029 sowie ein komplettes F-Gas-Verbot für diese Produkte ab 2035,
  • ein Verbot des Inverkehrbringens von stationären Kälteanlagen (Ausnahmen für Chiller) mit F-Gasen mit einem GWP über 150 ab 2030,
  • ein Service- und Wartungsverbot für stationäre Kälteanlagen mit F-Gasen mit einem GWP über 750 ab 2032; recyceltes und wiederaufbereitetes Kältemittel ist hiervon ausgenommen.

 

Die oben genannten Daten wurden der vorläufigen Vereinbarung entnommen. Diese muss noch formell von Rat und Parlament angenommen werden, bevor die novellierte F-Gase-Verordnung nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft tritt.