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Kondensatwasserleitungen

Wir betreuen unter anderem Klimaanlagen in einer deutschen Einrichtung in Afrika. Nun klagte ein Beschäftiger über einen muffigen Geruch seiner Klimaanlage und Kopfschmerzen. Ich habe mir die Klimaanlage angesehen und festgestellt, dass der Errichter den Kondenswasser-Ablauf fest und ohne Siphon an die Abwasserleitung der Liegenschaft angeschlossen hat. Soweit ich mich erinnern kann, ist der feste Anschluss des Kondenswasser-Ablaufs an das Abwassernetz nicht zulässig, da Gase und Keime jedweder Art über die diese Leitung bis in das Klimagerät vordringen und von dort im Raum verteilt werden können.   Um argumentieren zu können, muss ich die zutreffenden Vorschriften zitieren. Können Sie mir die Vorschrift benennen, nach der Kondenswasserleitungen aus Klimageräten nicht fest an das Abwassernetz angeschlossen werden dürfen?


Sie haben natürlich Recht. Der direkte Anschluss des Kondensatwasserablaufs an das Abwassernetz ist natürlich sehr gefährlich und nicht erlaubt, da unbedingt verhindert werden muss, dass über diesen Weg Keime in die Klimaanlage eindringen.

Geregelt ist dies in der VDI 6022 Blatt 1 -Raumlufttechnik, Raumluftqualität - Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte[1]:

6.3.15.2 Anforderungen an Wärmeübertrager mit Entfeuchtung oder Kondensation

Für diese Komponenten gelten folgende zusätzlichen Forderungen:

• Bei Kühlern hat sich ein Lamellenabstand von mindestens 2,5 mm bewährt.

• Kondensatwannen sind mit allseitigem Gefälle zum Wasserablauf – auch im Einbauzustand – und einem Siphon vorzusehen, mit dem luftseitige Leckagen verhindert werden. Ein direkter Anschluss der Wasserabläufe an das Abwassernetz ist nicht zulässig.

 

 


[1] kostenpflichtig erhältlich beim Beuth-Verlag unter www.beuth.de