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Fluorierte Kältemittel

Bis wann dürfen Kälteanlagen mit fluorierten Kältemitteln gebaut und wie lange dürfen sie noch betrieben werden? Ein kleiner Metzgerbetrieb benötigt eine neue Kälteanlage und ich weiß momentan nicht, was ich ihm raten soll.


Ihr Zögern ist durchaus berechtigt, da gleich zwei europäische Verordnungen dafür sorgen könnten, dass der Einsatz von fluorierten Kältemitteln demnächst sowohl in Neuanlagen als auch im Bestand nicht mehr möglich sein wird.

Novellierung der F-Gase-Verordnung

Im April letzten Jahres wurde ein Vorschlag für die Novellierung der F-Gase-Verordnung voröffentlicht. Bei diesem Entwurf wurde von der Branche vor allem der drastisch verschärfte Phase-Down kritisiert.

Am 1. März dieses Jahres hat der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (ENVI) einem gegenüber dem ersten Entwurf nochmals deutlich verschärften Vorschlag für die Novellierung der F-Gas-Verordnung zugestimmt. Über diesen Entwurf wird Ende März 2023 im EU-Parlament abgestimmt. Stimmt auch der EU-Rat zu, tritt die neue F-Gase-Verordnung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2023 in Kraft. Abgesehen von einem ambitionierten und schnelleren Phase-Down der verfügbaren Kältemittelmengen haben einige Verbote unmittelbare Auswirkungen auf Ihr Tagesgeschäft.

Das kommt möglicherweise auf die Branche zu:

  • Verbot von neuen stationären Kälteanlagen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, ab 2025,
  • Verbot von steckerfertigen Raumklimageräten, Monoblock- und anderen in sich geschlossenen Klimaanlagen und Wärmepumpengeräten mit F-Gasen ab 2026,
  • Verbot von stationären Split-Klimaanlagen und -Wärmepumpen mit F-Gasen und einer Füllmenge unter 3 kg ab 2027
  • Verbot von Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen mit F-Gasen und einer Nennleistung unter 12 kW ab 2028,
  • Beschränkung von Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen mit einer Nennleistung zwischen 12 kW und 200 kW auf Kältemittel auf einen GWP unter 750 ab 2028,
  • Verbot von F-Gasen in Split-Klimaanlagen und -Wärmepumpen mit einer Nennleistung von mehr als 200 kW ab 2028,
  • Verwendungsverbot von neuen F-Gasen mit einem GWP > 150 für Wartung und Service an stationären Kälteanlagen (mit Ausnahme von Chillern) ab 2024,
    Verwendungsverbot von neuen F-Gasen mit einem GWP > 2500 für Wartung und Service an Klimaanlagen, Wärmepumpen und Chillern ab 2024.
    Aufgearbeitete oder recycelte F-Gase können im Service bis Ende 2029 verwendet werden.

PFAS-Verbot im Rahmen der REACH-Verordnung

Neben der F-Gase-Verordnung wird mit großer Wahrscheinlichkeit auch das PFAS-Beschränkungs­verfahren im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH den künftigen Einsatz von fluorhaltigen Kältemitteln erschweren bzw. gänzlich unmöglich machen. Laut Definition zählen die meisten fluorierten Kältemittel zur PFAS-Stoffgruppe einschließlich der wichtigsten HFOs. Ausnahmen sind lediglich R23, R32, R152a, R141b und R1132a.

Am 7. Februar wurde ein Vorschlag für die Beschränkung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) veröffentlicht. Am 22. März 2023 startet die 6-monatigeKonsultationsphase, während der Kommentare zu dem Vorhaben abgegeben werden können. Voraussichtlich 2025 kann mit einer Entscheidung der Europäischen Kommission über diesen Vorschlag gerechnet werden. Das PFAS-Verbot hätte laut vorliegendem Vorschlag folgende Auswirkungen:

  • Verbot von Neuanlagen (Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen) mit F-Gasen mit einer Übergangsfrist von 18 Monaten nach Inkrafttreten (also etwa Mitte 2027). Ausnahmen sind für Anwendungen unterhalb -50 °C, Autoklimaanlagen und Transportkühlung geplant. Die bekommen fünf Jahre mehr Zeit.
  • Der Einsatz von F-Gasen für Wartung und Service von Anlagen, die vor dem Inkrafttreten installiert wurden, ist noch zwölf Jahre (zuzüglich 18 Monate Übergangsfrist) erlaubt, also bis etwa 2038.

Über beide Verordnungen ist bis zu unserem Redaktionsschluss noch keine endgültige Entscheidung gefallen. Es spricht aber leider vieles dafür, dass es so kommen wird! Stellen Sie sich also darauf ein, dass die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenwelt in wenigen Jahren keine F-Gase mehr einsetzen kann. Gerade für die Kleinkälte, die Ihr Kunde benötigt, sind bezahlbare Lösungen mit natürlichen Kältemitteln zurzeit schwer zu finden. Vielleicht kann das Förderprogramm gemäß Kälte-Klima-Richtlinie hier finanziell unterstützen. Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind unter www.bafa.de zu finden.