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Neue GGVSEB 2023


Zum Jahreswechsel ist wieder eine neue Fassung der GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisen­bahn und Binnenschifffahrt) in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung werden die zum 1. Januar 2023 völkerrechtlich in Kraft getretenen Änderungen des ADR[1]/RID/ADN in innerstaatliches Recht über­nommen. Die Übergangsfristen gestatten eine Anwendung der bisher geltenden Verordnung „ADR 2021“ bis zum 30. Juni 2023.

Die wesentlichen Regelungen für den Transport von Druckgasen (z. B. 1000 Punkte-Regel) wurden nicht verändert.

Bei Änderungen im Gefahrgutrecht ist eine Auffrischungsschulung erforderlich. Da die GGVSEB im Zweijahresrhythmus überarbeitet wird, ist auch eine Schulung in diesen Abständen erforderlich.

Die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik bietet am 2. Mai 2023 eine Unterweisung zur Sicherheit beim Gefahrgut­transport als Online-Schulung an. Bei Interesse können Sie sich auf unserer Internetseite unter www.bfs-kaelte-klima.de → Bildung → Seminar → Verordnungen → V-SG informieren.


[1] Abkürzungen
ADR: seit 2021 Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road

RID: Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr
ADN: Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen