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Zertifikat für Arbeiten im europäischen Ausland

Ein Mitarbeiter unserer Firma wurde durch die Zertifizierungsstelle in Ihrem Haus nach Kat. I gemäß DVO (EU) 2015/2067 zertifiziert. Jetzt muss er Arbeiten im europäischen Ausland innerhalb der EU ausführen und dort wird das vorgelegte Zertifikat leider nicht anerkannt. Gibt es Möglichkeiten ein Dokument zu bekommen, das EU-weit anerkannt wird?


Es handelt sich um ein nach Verordnung (EU) Nr. 517/2014 (F-Gase-Verordnung) und Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 ausgestelltes Zertifikat, welches automatisch EU-weit gültig ist.

In Artikel 10 Absatz 10 der F-Gase-Verordnung heißt es:

„… Die Mitgliedstaaten erkennen die in einem anderen Mitgliedstaat gemäß diesem Artikel ausgestellten Zertifikate und Ausbildungsbescheinigungen an. Sie schränken die Dienstleistungs- oder Niederlassungsfreiheit nicht ein, weil ein Zertifikat in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde.“

In der DVO (EU) 2015/2067 ist zusätzlich geregelt:

Artikel 10: Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung

Die Mitgliedstaaten können Inhabern von Zertifikaten, die in anderen Mitgliedstaaten ausgestellt wurden, zur Auflage machen, eine Übersetzung in einer anderen Amtssprache der Union vorzulegen.

Das heißt, das vorliegende Zertifikat muss grundsätzlich anerkannt werden. Allerdings kann der Betreiber im europäischen Ausland eine Übersetzung des Zertifikates verlangen. Diese Übersetzung könnte über einen amtlich zugelassenen Übersetzer angefertigt werden. Möglicherweise ist auch die Zertifizierungsstelle in der Lage, das Zertifikat in einer anderen Sprache anzufertigen. Somit lässt sich sicher eine Lösung finden.