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Sachkunde für den Abfalltransport

Wir haben bei einem Kunden Kältemittel zurückgewonnen und von dort zum Großhändler zur Rückgabe transportiert. Die Umweltabteilung des Kunden fordert nun einen Nachweis darüber, dass ich die fachlichen Voraussetzungen für den Abfalltransport habe. Wie soll ich reagieren?


Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz wird tatsächlich vom Beförderer des Abfalls eine Fachkunde gefordert. Detaillierte Regelungen finden sich in der ‚Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung – AbfAEV)‘. Dort kann man in § 4 sinngemäß nachlesen, dass es im Fall des Abfalltransportes im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen hinsichtlich der Fachkunde ausreichend ist, dass der Betriebsleiter oder Inhaber über die für die vom Unternehmen im Hauptzweck ausgeübte Tätigkeit erforderliche berufliche Qualifikation verfügt. Da Sie den Abfalltransport im Zusammenhang mit einer Reparatur einer Kälteanlage vorgenommen haben, erfolgte dieser im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen. Somit ist für Sie als Betriebsleiter die Qualifikation als Kälteanlagenbauermeister ausreichend, um auch den Abfall zu transportieren. Für die Sachkunde Ihrer Mitarbeiter (Monteure, Servicekräfte) müssen Sie Sorge tragen und sich darum kümmern, dass sie über den notwendigen aktuellen Wissensstand zum Abfalltransport verfügen. Die Antwort an Ihren Kunden sollte daher sein, dass Sie als Kälteanlagenbauermeister über die notwendige Fachkunde verfügen, um Abfall (Kältemittel) im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen zu transportieren.