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Arbeiten an kältetechnischen Anlagen in europäischen Nachbarländern

Darf ich mit meiner durch die Zertifizierung nach Kategorie I (gemäß EG-Verordnung 303/2008) nachgewiesenen Sachkunde auch in den anderen EU-Mitgliedsstaaten (z. B. in Frankreich) Servicearbeiten an kältetechnischen Einrichtungen mit fluorierten Treibhausgasen durchführen?


Die Zertifizierung gemäß EG-Verordnung 303/2008 ist in der Europäischen Union einheitlich geregelt und muss in jedem Mitgliedsstaat anerkannt werden. Mit diesem Sachkundenachweis dürfen Sie natürlich EU-weit arbeiten.
Trotzdem muss bei Installation oder Reparatur von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen die besondere Gesetzgebung des Landes beachtet werden.
Die EG- F-Gase-Verordnung[1], die ja in allen EU-Mitgliedsstaaten gilt, erlaubt die nationale Verschärfung der Gesetzgebung hinsichtlich Betrieb und Überwachung einer Anlage.
In Deutschland besteht die nationale Verschärfung vor allem darin, dass gemäß ChemKlimaschutzV maximale spezifische Kältemittelverluste festgelegt wurden.
 
Wenn Sie in Frankreich arbeiten wollen, sind andere Spezialregelungen zu beachten. Beispielsweise müssen dort Kältemittelaustritte von mehr als 20 kg und über ein Jahr kumulierte Kältemittelverluste von mehr als 100 kg an den Vertreter des Staates im Départementgemeldet werden.
Wenn bei einer Überprüfung Leckagen festgestellt werden, stellt der Verantwortliche für die Lecksuche darüber eine Erklärung für den Betreiber aus. Bei Anlagen mit Füllmengen über 300 kg muss dieses Dokument auch an die zuständige Verwaltung geleitet werden.
Formulare für die Meldepflichten und weitere Informationen sind unter www.figaroo.org unter dem Begriff „Le pack Opérateur & détenteur“ zu finden. Formulare für die Meldepflichten und weitere Informationen sind unter www.figaroo.org unter dem Begriff „Le pack Opérateur & détenteur“ zu finden.
[1] VERORDNUNG (EG) Nr. 842/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase