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Abmahnwelle droht: Werbung mit dem Begriff "FCKW-frei" wird als Wettbewerbsverstoß abgemahnt

Ist es richtig, dass Werbung mit dem Hinweis „FCKW-frei“ verboten ist?


Verschiedene Verbraucherzentralen haben in den letzten Monaten Anbieter von Kühlgeräten, Sprays und Matratzen abgemahnt die mit dem Hinweis werben, dass ihre Produkte frei von Fluorchlorkohlenwasserstoffen seien. Grund dafür ist, dass Werbung die Käufer nicht mit Selbstverständlichkeiten in die Irre führen darf. Schließlich sind FCKW für diese Anwendungen seit Jahren verboten und durch den Aufklebern "FCKW-frei" könnte der Eindruck erweckt werden, dass es sich um besonders umweltfreundliche Produkte handelt. Aktuell ist uns ein Fall bekannt geworden, bei dem ein Kälteanlagenbauerfach­betrieb, der auch einen Internet-Shop betreibt, abgemahnt wurde. Grund war der Text "Kältemittel: R134a (FCKW-frei)" in der technischen Beschreibung eines Gerätes. Wir halten die Abmahnung in diesem speziellen Fall für absolut ungerechtfertigt. Trotzdem raten wir allen Kälteanlagenbauerfachbetrieben dringend, ihre Werbung, Internetauftritte und technischen Datenblätter zu untersuchen und den Begriff "FCKW-frei" zu entfernen, um gar nicht erst in das Visier der Abmahner zu geraten.