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Außer-Kraft-Treten von Technischen Regeln

Ich habe gehört, dass Anfang 2013 einige Technische Regeln außer Kraft treten. Betrifft das auch Regeln, die für die Kältetechnik relevant sind?


Auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (www.baua.de) wurden aktuelle Informationen zum Thema Technische Regeln veröffentlicht. Zum Ende des Jahres 2012 entfallen nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die folgenden Technischen Regeln, da sie gemäß § 27 Absatz 4 der Betriebssicherheitsverordnung zum 1. Januar 2013 außer Kraft treten:
  •      Technischen Regeln zur Druckbehälterverordnung – Druckbehälter (TRB)
  •      Technischen Regeln zur Druckbehälterverordnung – Rohrleitungen (TRR)
  •      Technische Regeln Druckgase (TRG)
  •      Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF)
  •      Technische Regeln für Dampfkesselanlagen (TRD)  
Soweit erforderlich hat der Ausschuss für Betriebssicherheit inzwischen ein konkretisierendes Regelwerk zur Betriebssicherheitsverordnung erarbeitet, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht wurde. Darüber hinaus sind Inhalte der außer Kraft tretenden Technischen Regeln in Regelwerken zu anderen Arbeitsschutzverordnungen, insbesondere der Gefahrstoffverordnung, zu finden. Folgende Technische treten zum 1. Januar 2013 außer Kraft (Auszug): Technische Regeln Behälter (TRB)
  •      TRB 502 Sachkundiger nach § 32 DruckbehV
  •      TRB 511 Prüfungen durch Sachverständige; Erstmalige Prüfung – Vorprüfung
  •      TRB 512 Prüfungen durch Sachverständige; Erstmalige Prüfung - Bauprüfung und Druckprüfung
  •      TRB 513 Prüfungen durch Sachverständige; Abnahmeprüfung
  •      TRB 514 Prüfungen durch Sachverständige; Wiederkehrende Prüfungen
  •      TRB 515 Prüfungen durch Sachverständige; Prüfung in besonderen Fällen
  •      TRB 522 Prüfungen durch den Hersteller; Druckprüfung
  •      TRB 531 Prüfungen durch Sachkundige; Abnahmeprüfung
  •      TRB 532 Prüfungen durch Sachkundige; Wiederkehrende Prüfungen
  •      TRB 533 Prüfungen durch Sachkundige; Prüfung in besonderen Fällen
  •      TRB 801 Besondere Druckbehälter nach Anhang II zu § 12 DruckbehV
  •      Nr. 14 Druckbehälter in Kälteanlagen und Wärmepumpen  

Technische Regel Rohre (TRR):
  •      TRR 512 Prüfungen durch Sachverständige - Erstmalige Prüfung
  •      TRR 513 Prüfungen durch Sachverständige – Abnahmeprüfung
  •      TRR 514 Prüfungen durch Sachverständige - Wiederkehrende Prüfungen
  •      TRR 515 Rohrleitungen nach §§ 30a (3) und 30b (3) DruckbehV. Schriftliche Festlegungen und Prüfungen durch den Sachverständigen
  •      TRR 521 Bescheinigung der ordnungsgemäßen Herstellung - Errichtung und Druckprüfung
  •      TRR 531 Prüfungen durch Sachkundige – Abnahmeprüfung
  •      TRR 532 Prüfungen durch Sachkundige - Wiederkehrende Prüfungen    
Technische Regeln Gase (TRG):
  •      TRG 280 Betreiben von Druckgasbehältern
  •      TRG 402 Betreiben von Füllanlagen