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Neue GGVSEBZ, Wärmeträgerflüssigkeiten und Berufsgenossenschaftliche Regel BGR 744

In der letzten Ausgabe der KK berichteten wir über energiesparende Wärmeträgerflüssigkeiten, über die Anwendung der Gefahrgutverordnung Straße auf Zweiräder und über eine neue berufsgenossenschaftliche Regel für den Einsatz von CO2 als Kältemittel.


In der April-Ausgabe der KK sollte man bei den Beiträgen aus der Rubrik „Fragen aus der Praxis“ besonders misstrauisch sein. Wir haben uns auch in diesem Jahr wieder erlaubt ein wenig zu flunkern. Die surprafluide Flüssigkeit als Wärmeträger ist natürlich zu schön um wahr zu sein. Die Notwendigkeit, spezielle Regelungen für Zweiräder in die Gefahrgutverordnung Straße aufzunehmen, hat der Gesetzgeber bisher nicht erkannt und auch die Vorschrift in Räumen, in denen erhöhte CO2-Konzentrationen auftreten könnten, Grünpflanzen aufzustellen, ist natürlich frei erfunden.