Zum Hauptinhalt springen

Was ist die DGUV V3?

Zur Bestätigung der Prüfung meiner elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3 wollte ich neue Prüfaufkleber bestellen. Angeboten werden aber jetzt Aufkleber mit der Be-schriftung „geprüft nach DGUV V3“. Was hat es denn damit auf sich?


Ab dem 01.05.2014 wurde die Benennungssystematik der Berufsgenossenschaftlichen Regelwerke wieder einmal grundlegend verändert. Die Vorschrift der Berufsgenossenschaft BGV A3 wurde ersetzt durch die "DGUV Vorschrift 3". Hintergrund ist die Fusion der beiden Spitzenverbände von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern, die zum Anlass genommen wurde, Vorschriften- und Regelwerk der Verbände zu bereinigen und zu vereinheitlichen. Im Zuge dessen wurde die BGV A3 in die DGUV Vorschrift 3 umbenannt. Inhaltlich hat sich dagegen nichts geändert. Die Prüfung für elektrische Anlagen und Betriebsmittel mit den Prüfungsinhalten und Prüfungsintervallen, die dem Betreiber durch die Betriebssicherheitsverordnung, die zugehörigen Technischen Regeln, die Arbeitsschutzgesetze oder die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 3) auferlegt sind, gelten weiterhin. Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel sind nach DGUV V3 alle 4 Jahre einer Prüfung zu unterziehen. Hierzu zählen beispielsweise die Anlageninstallation, Leuchten, Verteilungen, Kabel und Leitungen. Ortsveränderliche Betriebsmittel (mobile elektrische Geräte) müssen je nach Gefährdungspotential alle 6 - 24 Monate geprüft werden. Hierzu gehören z. B. Vakuum-pumpen, Entsorgungsgeräte, Kabeltrommeln, Computer, Kaffeemaschinen und Bohrmaschinen. Betroffen von der Umbenennung sind übrigens auch die anderen Berufsgenossenschaftlichen Regeln und Vorschriften. Beispielsweise die BGR 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“, die in Kapitel 2.35 „Betreiben von Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen“ quasi die Überbleibsel der Unfallverhütungsvorschrift VBG 20 enthält, erhielt nun die Nummer DGUV Regel 100-500. Weitere Regeln und Vorschriften sind: Neue Nummer Bisherige Nummer Titel DGUV Vorschrift 1 BGR A1 Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 2 DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 3 BGV A 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel DGUV Vorschrift 70 BGV D 29 Fahrzeuge DGUV Regel 100-500 BGR 500 Betreiben von Arbeitsmitteln DGUV Regel 103-011 BGR A3 Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln DGUV Regel 110-007 BGR/GUV-R 228 Errichtung und Betrieb von Getränkeschankanlagen DGUV Regel 112-190 BGR/GUV-R 190 Benutzung von Atemschutzgeräten DGUV Regel 113-001 BGR 104 Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) Informationen finden Sie unter www.dguv.de