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Sachkunde nach der neuen F-Gase-Verordnung

Wir beschäftigen in unserem Betrieb einen Quereinsteiger als Monteur, der lediglich über die Sachkundezertifizierung nach Kategorie II verfügt. Da die Kältemittel in der neuen F-Gase-Verordnung GWP-gewichtet betrachtet werden, stellt sich für uns nun die Frage, ob das auch Einfluss auf die Kategorien für die Zertifizierung hat.


Eigentlich gibt es in diesem Punkt keine durchgreifenden Änderungen. Die neue Verordnung verweist in Artikel 10 „Ausbildung und Zertifizierung“ darauf, dass die Mindestanforderungen an Zertifizierungsprogramme und die nachzuweisenden praktischen Fertigkeiten und theoretischen Kenntnisse in der EG-Verordnung 303/2008 festgelegt wurden. Somit bleibt hier vorerst alles beim Alten.

In Absatz 7 heißt es ausdrücklich, dass bestehende Zertifikate und Ausbildungsbescheinigungen, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 ausgestellt wurden, unter den Bedingungen, unter denen sie ursprünglich ausgestellt wurden, gültig bleiben. Mit der Zertifizierung nach Kategorie II darf Ihr Mitarbeiter demzufolge weiterhin an Anlagen mit Füllmengen bis 3 kg arbeiten, auch wenn es sich um ein Kältemittel mit sehr hohem GWP-Wert handelt.

Neu aufgenommen wurde die Pflicht, dass jedes Unternehmen, das ein anderes Unternehmen mit der Ausführung einer Aufgabe, wie Installation, Wartung, Instandhaltung, Reparatur Stilllegung, Dichtheitskontrolle oder Rückgewinnung, beauftragt, angemessene Schritte unternehmen muss, um sicherzugehen, dass dieses im Besitz der für die Ausführung der erforderlichen Aufgaben notwendigen Zertifikate ist.