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01.10.2025

Notwendigkeit von Leckage-Erkennungssystemen

Ich hätte eine technische Frage zur Umsetzung der F-Gase-Verordnung. Seit 2021 betreiben wir einen auf dem Dach aufgestellten, luftgekühlten Kaltwassererzeuger mit zwei Kältemit­telkreisläufen. Der eine Kreislauf enthält 101 kg, der andere 102 kg des Kältemittels R1234ze. Mit Inkrafttreten der neuen F-Gase-Verordnung wurde die Pflicht zur Installation eines Le­ckage-Erkennungssystems jetzt auch auf Anlagen mit diesem Kältemittel und einer Füllmenge ab 100 kg ausgeweitet:   Verordnung (EU) 2024/573 Artikel 6:   Die Betreiber der in Artikel 5 Absatz 2 Buchstaben a bis d aufgeführten ortsfesten Einrichtun­gen, die in Anhang I aufgeführte fluorierte Treibhausgase in einer Menge von 500 Tonnen CO2-Äquivalent oder mehr oder 100 kg oder mehr der in Anhang II Gruppe 1 aufgeführten Gase enthalten, müssen sicherstellen, dass die Einrichtungen mit einem Leckage-Erkennungs­system versehen sind, das den Betreiber oder ein Wartungsunternehmen bei jeder Leckage warnt.   Somit müsste für beide Kreisläufe ein Leckage-Erkennungssystem nachgerüstet werden. Her­stellerseitig gibt es keine Werkslösung für ein nachträglich eingebautes Leckage-Erkennungs­system.   Gibt es konkrete Vorgaben wie ein Leckage-Erkennungssystem gemäß F-Gase-Verordnung auszusehen hat? Sind auch Alternativen zugelassen (z.B. ein Niederdruckschalter) oder führt kein Weg an einer Leckage-Erkennung in Form einer Gaswarnanlage vorbei?   Wenn eine Gaswarnanlage installiert wird, wo sollten bestenfalls die Fühler platziert werden?   Die einfachste Variante wäre, aus jedem Kreis 2 bzw. 3 kg Kältemittel abzusaugen und damit die Füllmenge auf unter 100 kg zu reduzieren. Ist diese Änderung an der Anlage erlaubt?


 

 

 

Die F-Gase-Verordnung selbst hat nicht konkretisiert, wie ein Leckage-Erkennungssystem aussehen muss. In Artikel 2 Nr. 26 ist folgende Definition zu finden:

„Leckage-Erkennungssystem“ bezeichnet ein kalibriertes mechanisches, elektrisches oder elektroni­sches Gerät, das das Austreten fluorierter Treibhausgase aus Lecks feststellt und bei einer solchen Feststellung den Betreiber warnt. 

Bei der Frage, welches Leckage-Erkennungssystem geeignet ist, handelt es sich letztlich um eine Ein­zelfallentscheidung, in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten.

Zur Konkretisierung der Anforderungen wurde vor vielen Jahren der folgende Beitrag in den „Fragen und Antworten zur F-Gas-Verordnung“ auf der Internetseite des Umweltbundesamtes veröffent­licht. Dieser Text ist zwar momentan nicht zu mehr finden, aber es gibt auch keinen Grund zur An­nahme, dass die europäische Kommission diese Frage inzwischen anders bewertet:

 

Wie sind die Betreiberanforderungen bezüglich des Leckage-Erkennungssystems?

(…) Ein Leckage-Erkennungssystem muss in der Lage sein, das Austreten fluorierter Treibhaus­gase aus Lecks festzustellen und den Betreiber in diesem Fall zu warnen. Das Leckageerken­nungssystem muss darüber hinaus in der Lage sein, die Einhaltung der Kältemittelverluste der ChemKlimaschutzV zu ermöglichen.

In einer Informationsbroschüre der Europäischen Kommission heißt es hierzu: Bei der Wahl einer geeigneten Technik und eines angemessenen Installationsorts für ein Erkennungssystem muss der Betreiber alle Parameter mit Einfluss auf die Wirksamkeit berücksichtigen, damit das installierte System ein Leck auch wirklich erkennt und den Betreiber warnt. Zu solchen Pa­rametern gehören u. a. die Art der Anlage, der Raum, in dem sie installiert wird, und ggf. die Gegenwart anderer Verunreinigungen in diesem Raum.

Als Faustregel gilt, dass ein System zur Erkennung von Leckagen durch Überwachung der Ge­genwart von F-Gasen in der Luft, sofern die Installation eines derartigen Systems angemessen ist, in dem Maschinenraum oder, wenn ein solcher nicht vorhanden ist, so nahe wie möglich an dem Verdichter oder den Druckausgleichsventilen installiert wird und eine Empfindlich­keit besitzt, die eine effektive Leckageerkennung ermöglicht. Die Verwendung anderer Sys­teme, wie Systeme zur Erkennung von Leckagen durch elektronische Analyse des Füllstands oder anderer Daten, ist im angemessenen Umfang ebenfalls möglich. Dabei sind die Norm EN 378 sowie die dort genannten Normen, aber auch nationale Vorschriften zu beachten. Zeigt ein fest installiertes Leckage-Erkennungssystem ein mögliches Leck an, muss eine Kontrolle des Systems zur Identifizierung des Lecks und ggf. eine Reparatur erfolgen.

Laut der Klarstellung der Kommission sind unterschiedliche Überwachungsgeräte erlaubt. Auch die Frage nach der besten Position für den Fühler wird beantwortet.

In Ihrem konkreten Fall wäre ein Niederdruckschalter sicherlich eine sinnvolle Alternative. Eine Füll­standskontrolle kann vermutlich nicht nachgerüstet werden, und ein Gassensor ist im Falle einer Dachaufstellung nicht sehr effektiv.

Im Übrigen spricht auch nichts dagegen, die Füllmenge der Anlage auf unter 100 kg zu reduzieren. Die Kennzeichnung und Dokumentation der Anlage müssen dann natürlich angepasst werden. Da es sich wirklich nur um eine geringe Menge handelt, ist das sicher die einfachste Lösung.