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09.07.2026

Neuausrichtung eines Unternehmens

Für eine strategische Neuausrichtung und den Ausbau meines Unternehmens hin zur Kälte-, Klima- und Wärmepumpentechnik beabsichtige ich, den personellen Sachkundenachweis (Kälteschein) nach der aktuellen ChemKlimaschutzV bzw. Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 zu erwerben.


Sie haben in Ihrer Anfrage nicht erläutert, welche Ausrichtung Ihr Unternehmen jetzt hat. Bei Arbeiten auf dem Gebiet der Kälte-, Klima- und Wärmepumpentechnik handelt es sich um  handwerkliche Tätigkeiten, die dem Kälteanlagenbauerhandwerk zugeordnet sind.

Firmen, die diese Tätigkeiten für Dritte ausführen, müssen mit dem Kälteanlagenbauerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sein und dafür gilt die Meisterpflicht.

Die Teilnahme an unseren Modulen zur Personenzertifizierung und der Erwerb eines Zertifikates  A1 sind keine Basis für eine selbstständige Ausübung dieser Tätigkeiten und berechtigen nicht zur Eintragung in die Handwerksrolle mit dem Kälteanlagenbauer-Handwerk. In § 7 (2) der ChemKlimaschutzV wird gefordert, dass auf jedem Zertifikat der Hinweis erscheint, dass die Sachkundebescheinigung keinen Anspruch auf Eintragung in die Handwerksrolle begründet.

Wenn Sie wirklich auf diesem Gebiet tätig werden wollen, empfehlen wir Ihnen die Teilnahme an einem Meisterkurs im Kälteanlagenbauerhandwerk.

Irgendeinen Betrieb in einen Kälte-Klima-Fachbetrieb umwandeln? Das ist ohne Meisterprüfung im Kälteanlagenbauerhandwerk nicht möglich.