Kältemittelanbieter
Als Kälte-Klima-Fachbetrieb müssen wir beim Einkauf von Kältemittel im Fachhandel mit unserer Unternehmenszertifizierung nachweisen, dass wir zu dem Einkauf berechtigt sind. Im Internet gibt es dagegen zahlreiche Anbieter von Kältemitteln, die offensichtlich ohne jeglichen Nachweis fluorierte Kältemittel verkaufen. Wir hatten sogar schon den Fall, dass sich einer unserer Kunden dort selbst Kältemittel besorgt hat und erwartete, dass wir es einfüllen. Warum wird nicht gegen diesen Wildwuchs vorgegangen?
Die Behörden versuchen durchaus, den illegalen Kältemittelhandel zu unterbinden, allerdings fehlt es häufig an Personal. Wenn Ihnen ein solcher Fall bekannt wird, sollten Sie die zuständige Behörde informieren. Welche Behörde das im konkreten Fall ist, kommt auf das Bundesland an. Zuständig ist die Landesbehörde, des Bundeslandes, in dem der Händler seinen Sitz hat. Die Liste der Überwachungsbehörden finden Sie finden Sie auf der Internetseite der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (www.blac.de) oder im Download-Bereich der Bundesfachschule (www.bfs-kaelte-klima.de).
Besonders aktiv ist das hessische „Kompetenzteam Klimagase“ das den Kampf gegen den illegalen Handel mit F-Gasen voranzutreiben möchte. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat nun auf seiner Homepage ein Hinweisportal eingerichtet, auf dem jede und jeder (auch anonym) Meldungen machen kann. Link: https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpda/beteiligung/themen/1005576