Zum Hauptinhalt springen
17.12.2025

Globale Erderwärmungspotentiale (GWP)

Wir wurden von einem Industriekunden bezüglich der GWP-Angaben auf der Anlagenkenn­zeichnung sowie in Wartungsprotokollen und in Betriebshandbüchern angesprochen. Da es sich teils um 20 Jahre alte Bestandsanlagen und teils um Neuanlagen handelt, stellt sich für uns die Frage, welches Treibhauspotential zu verwenden ist.   Aktuell geben wir immer das GWP gemäß AR4[1] an. Ist das nach der aktuellen F-Gase-Verord­nung 2024/573 noch korrekt oder müssen jetzt die Werte nach AR6[2] verwendet werden? Wie sieht es bei einer Bestandsanlagen aus, die bereits eine Kennzeichnung trägt? Muss diese auf die AR6-Werte geändert werden?   Die Höhe des GWPs hat ja auch Einfluss auf die Dichtheitskontrollen bzw. Wartungsintervalle, deren Häufigkeit sich danach richtet, ob das CO2-Aquivalent von 5 t, 50 t oder 500 t erreicht wurde. Sind hier Anpassungen erforderlich?


 

Nach der Novellierung der F-Gase-Verordnung im letzten Jahr ist es in der Tat nicht ganz einfach, das richtige GWP zu finden.

Die Abkürzung GWP steht für Global Warming Potential und ist ein Maß für das Erwärmungspotential eines Treibhausgases im Vergleich zu Kohlendioxid (CO₂) über einen bestimmten Zeitraum, meist 100 Jahre. In der Vergangenheit gab es auch andere GWP-Definitionen

Inzwischen haben sich die Veröffentlichungen des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaände­rungen (IPCC) als Standard-Quelle für das GWP durchgesetzt. Allerdings gibt es auch von diesen Be­richten (Assessment Reports - AR) unterschiedliche Fassungen mit unterschiedlichen Werten, da die Klimawirksamkeit von Gasen durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse heute teilweise anders ein­geschätzt wird als vor 15 Jahren.

Maßgebend für Kältemittelverbote, die Anlagenkennzeichnung und die Häufigkeit der Dichtheitskon­trollen sind grundsätzlich die in Anhang I, II und VI der F-Gase-Verordnung genannten Werte. Mit In­krafttreten der F-Gase-Verordnung 2024/573 gab es an dieser Stelle einige Änderungen. Jetzt werden teils Werte aus dem AR4, teils Werte aus dem AR6 verwendet.

  • Für Stoffe nach Anhang I Gruppe 1 (teilfluorierte Kohlenwasserstoffe - HFKW) werden weiter­hin die Werte aus AR4 verwendet (keine Änderung).
  • Für Stoffe nach Anhang I Gruppe 2 (perfluorierte Kohlenwasserstoffe - FKW) werden jetzt die Werte aus AR6 verwendet (GWP geändert).
  • Für Stoffe nach Anhang II Gruppe 1 (ungesättigte teil(chlor)fluorierte Kohlenwasserstoffe - HFO) werden jetzt die Werte aus AR6 verwendet (GWP geändert).
  • Für Stoffe nach Anhang VI (Kohlenwasserstoffe, die bei der Berechnung des GWPs von Ge­misch-Kältemitteln eine Rolle spielen) werden jetzt die Werte aus AR6 verwendet (GWP ge­ändert).

Für die Festlegung der Häufigkeit der Dichtheitskontrollen sind die aktuell gültigen GWP zu verwen­den. Für Kältemittelgemische, die Komponenten mit geändertem GWP enthalten, ist eine Neube­rechnungen des Gemisch-GWPs erforderlich. Die Differenzen zwischen altem und neuem Wert sind aber größtenteils minimal und werden an der Häufigkeit der Dichtheitskontrolle nur selten etwas än­dern. Beispielsweise hat sich das GWP des Kältemittels R449A von 1387 auf 1386 verringert.

Für Neuanlagen sollte natürlich das aktuell gültige GWP für Kennzeichnung und Dokumentation ver­wendet werden

Konsequenzen für Bestandsanlagen:

  • Die Anlagenkennzeichnung muss nur geändert werden, wenn die Einrichtung weiterverkauft wird, da die Kennzeichnungspflicht an Inverkehrbringen, Lieferung oder zur Verfügung stellen an Dritte geknüpft ist.
  • Zur Ermittlung der Häufigkeit der Dichtheitskontrollen sollten die CO2-Äquivalente der Anlage auf Änderungen geprüft und die Dokumentation gegebenenfalls angepasst werden. An die­ser Stelle ist allerdings die kleine Änderung des GWPs nur selten ausschlaggebend. Viel wich­tiger ist es, bei HFO-haltigen Gemischen zu kontrollieren, ob die Füllmengengrenze von 1 kg HFO überschritten ist. Beispielsweise ist bei dem Kältemittel R513A die Füllmenge von 1 kg HFO früher überschritten als die Grenze von 5 t CO2-Äquivalent.

 

Um den Fachbetrieben die Arbeit zu erleichtern, wird auf der Internetseite der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik im Download-Bereich unter Merkblätter eine Übersicht über die Erderwär­mungspotentiale verschiedener Kältemittel zur Verfügung gestellt. Dort können Sie sich über aktuelle Treibhauspotentiale informieren. In einer separaten Spalte ist angegeben, bei welcher Füllmenge die Grenze für die jährliche Dichtheitskontrolle überschritten wird.  https://www.bfs-kaelte-klima.de/fileadmin/DATEIEN/Download/Merkblaetter/Haeufigkeit_der_Dichtheitskontrollen_mit_Tabelle.pdf

 


[1] AR4: Fourth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC)von 2007 / Vierter Sachstandsbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen

[2] AR6: Sixt Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) (2021-2023)/ Sechster Sachstandsbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen