01.03.2018
Einsatz von FI-Schutzschaltern
Müssen FI-Schutzschalter (RCDs) vom Typ B oder B+ bei elektronischen Betriebsmitteln zwingend eingesetzt werden?
Grundsätzlich müssen bestehende elektrische Anlagen nicht an neuere  Normen angepasst werden, wenn die die elektrische Anlage zum Zeitpunkt  der Errichtung den relevanten Normen entsprochen hat. Dies gilt aber  nur, wenn sich die elektrische Anlage im ordnungsmäßen Zustand befindet  und von ihr keine Gefahr für Personen und Sachen ausgeht. Gerade  letztere Einschätzung ist Sache der Elektrofachkraft.
In  bestehenden Anlagen müssen daher nicht zwangsläufig die RCDs vom Typ A  gegen solche vom Typ B oder B+ ausgetauscht werden. Ebenso wird bei  bestehenden Anlagen keine Anpassung an den Bemessungsdifferenzstrom von  nicht mehr als 30 mA für Steckdosen bis 20 A gefordert. 
Der  Einsatz einer RCD vom Typ B oder B+ ist allerdings notwendig, wenn die  Elektroanlage geändert, erweitert oder neu errichtet wird und dabei ein  neues Betriebsmittel angeschlossen wird, welches im Fehlerfall  Gleichfehlerströme erzeugen kann. Der Errichter muss somit klären, ob  das Betriebsmittel Gleichfehlerströme erzeugen könnte. Dies kann bei den  meisten Betriebsmitteln mit Leistungselektronik der Fall sein.
Für  Steckdosen ist die Sachlage nicht ganz so eindeutig. Es gibt in den  Normen keine grundsätzliche Forderung, alle Steckdosen mit einer  Fehlerstrom-Schutzeinrichtung vom Typ B oder B+ auszustatten. Da ein  Laie an irgendeiner beliebigen Steckdose ein Betriebsmittel anschließen  kann, welches ggf. Gleichfehlerströme erzeugen könnte, besteht die  Gefahr, dass eine vorhandene RCD vom Typ A gar nicht oder verspätet  auslöst. Im Regelfall sollten ortsveränderliche Betriebsmittel bis 4 kW  als Wechsel- oder Drehstromanschluss jedoch so beschaffen sein, dass sie  mit einer RCD Schutzeinrichtung vom Typ A - Schutzmaßnahme bei  indirektem oder/und direktem Berühren – verträglich sind. Für  steckerfertige Geräte mit mehr als 4 kW und für fest anzuschließende  Betriebsmittel muss der Hersteller einen entsprechenden  Projektierungshinweis liefern (DIN VDE 0160:1998-04). Diese Regelung  trifft sicher für Geräte zu, die in der Europäischen Union gebaut  wurden. Eine Überprüfung ist aber immer anzuraten.  
Fazit: Für  den festen Anschluss eines Betriebsmittels, welches im Fehlerfall  Gleichfehlerströme erzeugt, ist eine RCD vom Typ B oder B+ vorzusehen.  Steckdosen müssen nicht grundsätzlich mit RCDs vom Typ B, oder B+  geschützt sein. Beim Betrieb von ortsveränderlichen Betriebsmitteln über  4 kW ist jedoch zu prüfen, ob Gleichfehlerströme auftreten könnten.  Dies gilt auch für ortsveränderliche Geräte mit Stecker. Gegebenenfalls  sind die Steckdosen dann mit einer RCD vom Typ B oder B+ zu schützen  (für Baustellen siehe auch: DGUV Information 203-006). Die  Elektrofachkraft hat sich somit beim Hersteller zu informieren und die  notwendigen Maßnahmen zu treffen. Weitere Informationen zur Auswahl und  Koordination der Fehlerstromschutzeinrichtungen können der DIN VDE  0100-530:2011-06 entnommen werden.
Abkürzungen: 
RCD                        - Residual Current Device (Fehlerstrom Schutzeinrichtung oder FI-Schutzschalter)
RCD Typ A                - zum Schutz bei sinusförmigen Wechselfehlerströmen und pulsierenden Gleichfehlerströmen
RCD  Typ B oder B+   - zum Schutz bei sinusförmigen Wechselfehlerströmen und  pulsierenden  Gleichfehlerströmen sowie glatten Gleichfehlerströmen in  Wechselspannungsnetzen
RCDs                          - RCD (Mehrzahl)