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Unternehmenszertifizierung

Wir wurden von einem Kunden auf die Betriebszertifizierung gemäß § 6 ChemKlimaschutzV angesprochen. Da wir diese aktuell nicht nachweisen können, benötigen wir Informationen dazu, woher man diese Zertifizierung bekommt.     Unsere Firma stellt werksgefertigte, kompakte Kälteanlagen her. Diese werden auch im Werk repariert. Unser Personal fährt allerdings nicht zum Kunden und führt dort Arbeiten aus.   Bisher wurden vor allem H-FKW als Kältemittel verwendet, daneben wird auch immer mehr CO2 eingesetzt.   Alle Mitarbeiter, die die Arbeiten ausführen, sind ausgebildete Mechatroniker für Kältetechnik oder Kälteanlagenbauermeister und besitzen die Zertifizierung nach Kategorie I.


Die Anfrage Ihres Kunden durchaus berechtigt. In Artikel 10 Absatz 12 der F-Gase-Verordnung heißt es hierzu:
„(12) Ein Unternehmen überträgt eine in Absatz 1 oder Absatz 2 genannte Tätigkeit nur dann einem anderen Unternehmen, wenn es sich vergewissert hat, dass dieses im Besitz der für die Ausführung der erforderlichen, in Absatz 1 oder Absatz 2 genannten Tätigkeiten notwendigen Zertifikate ist.“
Der Betreiber hat also die Pflicht, sich zu vergewissern, dass die Zertifizierung für die natürlichen bzw. juristischen Personen vorliegt.

Nun zu der Frage, ob Ihre Firma eine Unternehmenszertifizierung benötigt. Hier gab es in der Tat eine Änderung. In der EU-Durchführungsverordnung, die die Sachkunde regelt, sind auch die Ausnahmen von der Zertifizierungspflicht genannt.

In der bisher gültigen DVO 2015/2067 lautete die Ausnahme in Artikel 2 Absatz 3 „Diese Verordnung gilt nicht für Herstellungs- und Reparaturtätigkeiten, die an der Herstellungsstätte für die in Artikel 1 genannten Einrichtungen ausgeführt werden.“

In der neuen Durchführungsverordnung 2024/2215 wurde der Wortlaut von Artikel 2 geringfügig geändert „(3) Diese Verordnung gilt nicht für Herstellungstätigkeiten, die am Standort des Herstellers für die in Artikel 1 genannten Einrichtungen durchgeführt werden.“

Damit fiel Ihr Personal und damit auch Ihr Unternehmen bisher nicht unter die Pflicht, eine Zertifizierung nachzuweisen, da Sie die Herstellungs- und Reparaturarbeiten ausschließlich im Werk durchführen. Nach der neuen Durchführungsverordnung fällt dagegen die Reparatur unter die Zertifizierungspflicht und somit benötigen Sie für diese Arbeiten zertifiziertes Personal und eine Unternehmenszertifizierung.

Sobald die ChemKlimaschutzV novelliert ist, sollten Sie die Unternehmenszertifizierung bzw. das Zertifikat für juristische Personen beantragen. Da bei Ihnen ausschließlich zertifiziertes Personal beschäftigt ist und in Ihrer Firma sicherlich alle notwendigen Werkzeuge und Ausrüstungsteile vorhanden sind, sollte das problemlos ablaufen.

Das Zertifikat für juristische Personen wird durch die zuständige Behörde ausgestellt, wobei die Zuständigkeit vom Bundesland abhängig ist. Im Download-Bereich der Internetseite der Bundesfachschule (www.bfs-kaelte-klima.de) finden Sie eine Liste mit den zuständigen Stellen der Bundesländer.