Auffrischungsschulungen nach neuer DVO 2024/2215
An dieser Stelle wurde ja bereits berichtet, dass für Inhaber des Zertifikates Kategorie I nach ChemKlimaschutzV eine Auffrischungsschulung bis März 2029 notwendig ist. Ein Kunde fragt nun bei uns an, ob wir die Sachkunde für brennbare Kältemittel nachweisen können. Dieser Nachweis wäre am einfachsten durch ein neues Zertifikat A1 zu erbringen. Ist es möglich, das Zertifikat A1 bereits jetzt mit einer Auffrischungsschulung zu erlangen?
Stand August 2025:
Leider dürfen noch keine Auffrischungsschulungen angeboten werden, auch wenn wir gerne schon starten würden. Die klare Aussage des Bundesumweltministeriums ist, dass Auffrischungen erst nach Inkrafttreten der ChemKlimaschutzV durchgeführt werden dürfen. Es sieht momentan so aus, dass die Novellierung der ChemKlimaschutz noch ein paar Monate in Anspruch nehmen wird. In diesem Punkt müssen wir uns voraussichtlich noch bis zum zweiten Quartal 2026 gedulden.
Aktualisierte Version vom November 2025:
Auf nochmalige Rückfrage antwortete das BMUKN wie folgt:
"Da weder die F-Gas VO 2024/573 noch die DVO 2024/2215 eine zusammenhängende theoretische und praktische Prüfung verlangen, spricht nach unserer Einschätzung nichts dagegen, natürlichen Personen mit Zertifikat nach der DVO 2015/2067 ein Zertifikat nach der DVO 2024/2215 auszustellen, sofern sie eine theoretische und praktische Prüfung zu allen neu hinzugekommenen Mindestanforderungen nach der DVO 2024/2215 abgelegt haben (Stichwort: Aufstockungsprüfung)."
Sobald die ChemKlimaschutzV in Kraft getreten ist, wird es voraussichtlich Vereinfachungen geben: "Der Referentenentwurf für die Neufassung der ChemKlimaschutzV sieht für die Umstellung auf Zertifikate nach der DVO 2024/2215 wegen des damit verbundenen Aufwands keine sogenannte Aufstockungsprüfungen vor. Der von uns ins Auge gefasste Ansatz der Umstellung über Auffrischungskurse erfordert keine Prüfung und – sofern Praxiserfahrungen vorhanden sind – auch keinen Praxisteil."
Fazit:
Eine reine Auffrischungsschulung (ohne Prüfung) ist bis zum Inkrafttreten der ChemKlimaschutzV nicht ausreichend für die Umstellung eines Zertifikates der Kategorie I auf A1. Eine Aufstockungsschulung (mit Prüfung) ist dagegen ausreichend, die die Prüfung zur Kat I-Zertifizierung und die Aufstockungsprüfung zusammengenommen den kompletten A1-Umfang abdecken.
Teilnehmer am Seminar T10 und an den Modulen 5 und 6 an der Bundesfachschule nehmen seit Oktober 2025 an einer Abschlussprüfung teil und können auf Wunsch im Anschluss das Zertifikat A1 oder gegebenenfalls A1+B beantragen.
