Betriebszertifizierung nach neuer F-Gase-Verordnung
Meine Firma hat seit Jahren eine Betriebszertifizierung nach § 6 ChemKlimaschutzV. Gibt es hierzu nach Inkrafttreten der neuen EU-F-Gase-Verordnung 2024/573 Änderungen?
Diese Frage kann noch nicht abschließend beantwortet werden, da die Novellierung der ChemKlimaschutzV, die neue Regelungen beinhalten wird, noch aussteht. Folgende Änderungen wird es voraussichtlich geben:
Die vorhandenen Betriebszertifizierungen müssen neu beantragt werden. Hierfür gibt es eine Übergangsfrist. Wahrscheinlich gilt die Betriebszertifizierung künftig auch nicht mehr unbefristet.
Eine weitere gravierende Änderung ist, dass Betriebszertifizierungen in der F-Gase-Verordnung 2024/573 und in der DVO 2024/2215 nur noch für juristische Personen vorgesehen sind. Unternehmen, die nicht als juristische Person geführt werden, erhalten künftig keine Zertifizierung mehr. In diesem Fall muss das Zertifikat der natürlichen Person ausreichen.