01.06.2011
Kältemittelgemische mit großem Temperaturgleit
Bei der Auslegung von Anlagen mit zeotropen Kältemittelgemischen fällt auf, dass sich die Leistungsangaben in den Katalogen von Komponentenherstellern einmal auf die Taupunkttemperatur und ein anderes Mal auf die Siedepunkttemperatur beziehen. Spielt das keine Rolle oder warum ist man sich da nicht einig?
Im Gegensatz zu Reinstoffen und azeotropen Gemischen erfolgt bei  zeotropen Kältemittelgemischen der Phasenübergang (flüssig « gasförmig)  nicht bei einer Temperatur, sondern in einem Temperaturbereich. Dieser  sogenannte Temperaturgleit, kann unterschiedlich groß ausfallen.
In  der Praxis bedeutet dies einen Temperaturanstieg beim Verdampfen und  eine Temperaturabnahme bei der Verflüssigung. Das heißt, bei einem  bestimmten Druck sind die Sättigungstemperaturen in Flüssigkeits- und  Gasphase unterschiedlich (siehe Grafik).
Bei zeotropen  Kältemittelgemischen mit großem Temperaturgleit spielt es für die  Auslegung von Komponenten durchaus eine Rolle, ob man sich bei gegebenem  Druck auf die Temperatur an der rechten oder linken Grenzkurve im log  p,h-Diagramm bezieht. 
Es ist tatsächlich so, dass sich die  Hersteller auf unterschiedliche Temperaturen beziehen. So wird z.B. von  den Verdichterherstellern häufig die Taupunkttemperatur als Bezugsgröße  genannt. Die Reglerhersteller hingegen verwenden im Allgemeinen auf der  Hochdruckseite die Siedetemperatur und nur auf der Niederdruckseite die  Taupunkttemperatur.
Üblicherweise ist jedoch der Bezugspunkt innerhalb einer Produktgruppe - also z.B. bei allen Verdichtern – gleich.
Eine  weitere Vorgehensweise besteht darin, die Verdampfungs- und  Verflüssigungstemperatur als Mittelwert zu definieren. Dies hat jedoch  beispielsweise zur Folge, dass gemessene Unterkühlungs- und  Überhitzungstemperaturen bezogen auf die Mittelwerte nicht real sind, da  die Überhitzung eigentlich erst ab dem Taupunkt beginnt.
Der  Mindestwert für den maximal. zulässigen Druck in der Anlage wird aus der  DIN EN 378 Teil 2 Abschnitt 6.2.2.1 Tabelle 2 (Festgelegte  Konstruktionstemperaturen) bestimmt. Gemäß Norm ist für die zeotropen  Gemische ist der maximal zulässige Druck (PS) der Druck am Siedepunkt.
Man wird beim Einsatz zeotroper Kältemittelgemische wohl weiterhin mit den unterschiedlichen Temperaturen leben müssen.
Dies  bedeutet allerdings, dass im Fall von R 407C bei gleichem Druck von  z.B. 12,5 bar (absolut) eine Bezugstemperatur  („Kondensationstemperatur“) für den Verdichter von 32,28°C und für das  TEV eine Temperatur von 26,72°C eingesetzt werden muss. Dies ist bei der  Auslegung berücksichtigen, um Fehler zu vermeiden.
Auch in der  Praxis ist es von Bedeutung, dass die richtige Bezugstemperatur  verwendet wird. Wird in einer bestehenden Anlage zum Beispiel die  Überhitzung zu prüfen sein, muss die Taupunkttemperatur als Bezug  verwendet werden. Bezieht man die Messung auf die Siedetemperatur  entsteht ein wesentlicher Fehler.
Ein Beispiel:
In einer R 407C-Anlage wird am Verdampferaustritt ein „Verdampfungsdruck“ von 4 bar (Ü) und eine von ca. + 9 °C gemessen. Der Bezug zur Taupunkttemperatur (+ 2,36 °C) ergibt eine korrekte Überhitzung von ca. 6,6 K. Würde der Monteur seine Messung auf die Siedetemperatur (-3,85 °C) beziehen, käme er auf eine Überhitzung von ca. 12,9 K (siehe Diagramm). Es besteht die Gefahr, dass er dann die Überhitzungseinstellung am Expansionsventil reduziert. Mögliche Folge ist, dass das Expansionsventil instabil regelt, was zu Verdichterschäden durch teilweise unverdampftes Kältemittel führen kann.
In einer R 407C-Anlage wird am Verdampferaustritt ein „Verdampfungsdruck“ von 4 bar (Ü) und eine von ca. + 9 °C gemessen. Der Bezug zur Taupunkttemperatur (+ 2,36 °C) ergibt eine korrekte Überhitzung von ca. 6,6 K. Würde der Monteur seine Messung auf die Siedetemperatur (-3,85 °C) beziehen, käme er auf eine Überhitzung von ca. 12,9 K (siehe Diagramm). Es besteht die Gefahr, dass er dann die Überhitzungseinstellung am Expansionsventil reduziert. Mögliche Folge ist, dass das Expansionsventil instabil regelt, was zu Verdichterschäden durch teilweise unverdampftes Kältemittel führen kann.