01.10.2010
Transport von Druckgasflaschen
Was muss beim Transport von Druckgasflaschen in gewerblich genutzten Service-Fahrzeugen (PKW-Kombis und Transportern) beachtet werden?
Insbesondere in den Kundendienstfahrzeugen der Kälteanlagenbauer  gehören Gasgebinde (Druckgasflaschen) oft zum täglichen Gepäck. Neben  den Kältemitteln werden für Löt- und Schweißarbeiten auch brennbare  Gase, wie Acetylen und Flüssiggas mitgeführt, außerdem wird Sauerstoff  benötigt. Die unter Druck stehenden Behälter stellen dabei eine  „explosive“ Gefahr dar. Eine Gasexplosion im Wagen (Kastenwagen,  Pkw-Kombi, Pkw, Anhänger) hat mit Sicherheit verheerende Folgen. Grund  für derartige Vorfälle ist häufig auch die fehlende oder unsachgemäße  Landungssicherung. Manche Transporter sind nicht mit den für einen  Druckgasflaschentransport notwendigen Halterungen ausgerüstet. Unter  Zeitdruck werden die Druckgasflaschen „nur mal schnell hinten  reingeworfen“ und dies nicht selten ohne Ventilschutzkappen oder gar mit  noch aufgeschraubten Armaturen(!). Dieses gefährliche Verhalten ist  beim Transport von Acetylen-, Sauerstoff- und Flüssiggasflaschen leider  immer wieder zu beobachten. Die Druckgasflaschen können während der  Fahrt hin und her rollen, wenn diese nicht gegen Lageveränderungen  gesichert wurden. Durch ein undichtes Ventil kann der Flascheninhalt  entweichen und im Fall von brennbaren Gasen mit der Luft ein  explosionsfähiges Gemisch bilden. Toxisch, narkotisch oder erstickend  wirkende Gase können außerdem dazu führen, dass der Fahrer während der  Fahrt bewusstlos wird. Ladungssicherung und eine angemessene Lüftung  sind daher grundlegende Forderungen, um die Gesundheit des Fahrers zu  schützen.
Neben den Druckgasflaschen sind Spraydosen,  Benzinkanister, Verdünnungsmittel etc. die klassischen Gefahrgüter in  den Fahrzeugen. Im Sommer können durch Sonneneinstrahlung im  Fahrzeuginneren Temperaturen von über 50° C auftreten – im Falle von  Spraydosen und Reserve-Benzinkanister (auch vermeintlich leeren) eine  nicht zu unterschätzende Explosionsgefahr! Viele  Kunststoff-Reservekanister werden nach Jahren porös, so dass Benzin  verdunsten und sich Benzindämpfe im Gepäckraum oder Wageninneren  ausbreiten können.
Unabhängig von der Menge des zu befördernden  Gefahrgutes, müssen die Vorschriften zur ausreichenden Belüftung und  Ladungssicherung eingehalten werden.
Leider ist bei vielen  Fahrzeughaltern und -führern die Unwissenheit über diese (schleichende)  Explosionsgefahr zu bemängeln und der empfohlene Wert für die Größe der  Belüftungsöffnungen nicht bekannt. Es kommt sogar vor, dass vorhandene  Lüftungsöffnungen abgedeckt oder durch Ladung zugestellt werden.
Die  Rechtslage schreibt beim Transport gefährlicher Güter eine  „ausreichende Belüftung” vor. Seitens des Bundesverkehrsministeriums  kann die Größe der Belüftungsöffnungen nicht für jeden Fahrzeugtyp genau  definiert werden, da die Verhältnisse in den einzelnen Fahrzeugmodellen  sehr unterschiedlich sind. So richtet sich die Empfehlung des  Bundesverkehrsministeriums nach dem Merkblatt des Deutschen Verbands für  Schweißtechnik (DVS) 0211 „Druckgasflaschen in geschlossenen  Kraftfahrzeugen“. In diesem Merkblatt werden 2 Lüftungsöffnungen mit  einem freien Querschnitt von je 100 cm² gefordert (eine in Boden- oder  Seitenwand, die andere in Deckennähe), die diagonal versetzt im Fahrzeug  angeordnet sein müssen. Es sollte darauf geachtet werden, dass eine  Querdurchlüftung gewährleistet ist. Gasdichte Transportbehälter  (sogenannte „TOX BOX“) mit Be- und Entlüftungsschläuchen und Spanngurt  für Druckgasflaschen können die Insassen von Kombi-Fahrzeugen vor  unbemerkt ausströmenden Gasen schützen. Ist das Fahrzeug auch noch mit  passenden Gasflaschenhalterungen ausgestattet und werden die Flaschen  vor dem Transport sorgfältig kontrolliert, steht dem sicheren Transport  von Druckgasflaschen nichts mehr im Wege.   Nachfolgend die wichtigsten  Punkte, auf die beim Transport von Druckgasflaschen geachtet werden  sollte:
- Im Fahrzeug stets für ausreichende Lüftung sorgen.
 - Kastenwagen müssen über zwei Lüftungsöffnungen jeweils in Boden- und Deckenhöhe von je mindestens 100 cm² verfügen, diese dürfen nicht abgedeckt oder zugeklebt sein. Die Öffnungen sind regelmäßig zu kontrollieren.
 - Im Pkw-Kombi Seitenfenster/Schiebedach öffnen bzw. Lüftungsgebläse auf Außenluft und höchste Stufe stellen.
 - Druckgasflaschen nur ausnahmsweise und kurzzeitig im Pkw befördern, beim Transport im Kofferraum muss die Heckklappe in leicht geöffnetem Zustand befestigt, nach dem Transport sofort entladen werden.
 - In den Fahrzeugen und in der Nähe der Fahrzeuge besteht absolutes Rauchverbot. Umgang mit Feuer und offenem Licht sind ebenfalls verboten.
 - Vor dem Verladen sorgfältig prüfen, ob sämtliche Flaschenventile geschlossen sind und ob Ventilschutzeinrichtungen (Schutzkragen, Schutzkappen) ordnungsgemäß angebracht sind. Auf eventuelle Gasundichtigkeiten testen (z.B. mit Leckspray).
 - Wenn vorgeschrieben, sind die Verschlussmuttern auf die Ventilseitenstutzen dicht aufzuschrauben.
 - Druckgasflaschen nie mit angeschlossenen Druckminderern oder sonstigem Zubehör befördern.
 - Druckgasflaschen müssen mit Gefahrzetteln und Stoffbezeichnung gekennzeichnet sein.
 - Druckgasflaschen nur dann stehend verfrachten, wenn sie ausreichend gegen Umfallen gesichert sind, z.B. durch Halterungen an Seiten- oder Stirnwand.
 - Druckgasflaschen sind ggf. liegend in Längsrichtung zum Fahrzeug oder in der Nähe der Stirnwand quer zu transportieren, gegen Fortrollen durch Festlegen, Verkeilen oder Festbinden sichern. Auf eine gleichmäßige Lastverteilung ist zu achten.
 - Beim Umgang mit Druckgasflaschen sollte entsprechende Sicherheitsausrüstung wie z.B. geeignete(r) Feuerlöscher, Schutzhandschuhe, Brille etc. einsatzbereit sein.