In welcher Form darf R404A noch verwendet werden?
Von unserem Kältemittelgroßhändler können wir das Kältemittel R404A nur noch in aufgearbeiteter Form beziehen. Für welche Zwecke darf dieses Kältemittel noch verwendet werden?
R404A fällt mit einem GWP von 3922 in die Kategorie der Hoch-GWP-Kältemittel. In der F-Gase-Verordnung ist bereits seit 2015 geregelt, dass ab 1. Januar 2020 keine Kälteanlagen mit einem Kältemittel, dessen Treibhauspotenzial 2 500 oder mehr beträgt, in Verkehr gebracht werden dürfen.
Die Verwendung von fluorierten Treibhausgasen mit einem Treibhauspotenzial ab 2 500 ist als Frischware zur Wartung oder Instandhaltung von Kälteanlagen ebenfalls seit 2020 verboten.
Aufgearbeitete[1] oder recycelte fluorierte Treibhausgase dürfen dagegen für Wartung oder Instandhaltung von Kälteanlagen bis Ende des Jahres 2029 eingesetzt werden.
In der aktuellen F-Gase-Verordnung ist ab dem 1. Januar 2026 das Verbot der Verwendung fluorierter Treibhausgase mit einem Treibhauspotenzial ab 2 500 als Frischware auf die Instandhaltung oder Wartung von Klimaanlagen und Wärmepumpen ausgeweitet worden. Zu diesem Zweck dürfen aufgearbeitete oder recycelte fluorierte Treibhausgase mit GWP ab 2 500 noch bis Ende 2031 eingesetzt werden.
[1] Recycling“ bezeichnet die Wiederverwendung eines rückgewonnenen fluorierten Treibhausgases im Anschluss an ein grundlegendes Reinigungsverfahren, einschließlich Filterung und Trocknung;
„Aufarbeitung“ bezeichnet die Behandlung eines rückgewonnenen fluorierten Treibhausgases, durch die es unter Berücksichtigung seiner Verwendungen Eigenschaften erreicht, die denen eines ungebrauchten Stoffes gleichwertig sind, in zugelassenen Aufbereitungseinrichtungen, die über für die Aufarbeitung dieser Gase geeignete Anlagen und Abläufe verfügen und die die erforderliche Qualität bewerten und bescheinigen können;
