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Bescheinigung über die Anlagenbetreuung in Bereichen kritischer Infrastrukturen nach der BSI-Kritisverordnung für unsere Innungsmitglieder


Da das Kälteanlagenbauerhandwerk nicht zu den ‚Kritischen Infrastrukturen‘ im engeren Sinne zählt, aber Anlagen im Bereich ,Kritischer Infrastrukturen´ betreut, haben wir für die Firmen eine Bescheinigung entwickelt, aus der die Bedeutung der Arbeit dieser Betriebe hervorgeht. Außerdem haben wir ein Muster für eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung erstellt, mit der Sie Ihren Mitarbeitern (auf Firmenbriefpapier) bestätigen können, dass sie dringend benötigt werden.

Soweit wir die Gesetzeslage verstanden haben, ergibt sich daraus kein Rechtsanspruch auf eine Kita-Betreuung, aber vielleicht kann der Träger der Einrichtung durch diese Informationen überzeugt werden.

Wenn wir für Ihre Firma eine „Bescheinigung über Anlagenbetreuung in Bereichen kritischer Infrastrukturen“ (siehe Rundschreiben) ausstellen sollen, teilen Sie uns dies bitte formlos mit. Die Vorlage für die Unabkömmlichkeitsbescheinigung können wir Ihnen natürlich auch als Word-Dokument zur Verfügung stellen.