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Abschluss von Ausbildungsverträgen für die Ausbildung zum Mechatroniker für Kältetechnik in Hessen und Thüringen und Baden-Württemberg

Die Formulare für die Ausbildungsverträge können Sie von den Internetseiten der Handwerkskammern herunterladen:



Thüringen:

Handwerkskammer Erfurt
www.hwk-erfurt.de

Handwerkskammer Südthüringen (Suhl)
http://www.hwk-suedthueringen.de/artikel/downloads-formulare-6,136,77.html

Handwerkskammer für Ostthüringen (Gera)
www.hwk-gera.de

Baden-Württemberg:

Handwerkskammer Freiburg
www.hwk-freiburg.de

Handwerkskammer Heilbronn
www.hwk-heilbronn.de

Handwerkskammer Karlsruhe
www.hwk-karlsruhe.de

Handwerkskammer Konstanz
www.hwk-konstanz.de

Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar Odenwald
www.hwk-mannheim.de

Handwerkskammer Reutlingen
www.hwk-reutlingen.de

Handwerkskammer Stuttgart
www.hwk-stuttgart.de

Handwerkskammer Ulm
www.hk-ulm.de/

Beim Ausfüllen des Vertrages beachten:

Ausbildungszeit:

  • Die reguläre Ausbildungszeit beträgt 42 Monate
  • Eine Kürzung der Ausbildungszeit ist unter Umständen möglich.
  • Fachhochschulreife oder Abitur kann mit einem Jahr angerechnet werden.
  • Ein Realschulabschluss kann mit einem halben Jahr angerechnet werden.
  • mit einer anderen Berufsausbildung kann eine Kürzung um maximal ein Jahr erfolgen

Bei gekürzter Ausbildungszeit sind die notwendigen Nachweise beizufügen.

Probezeit:
Die Ausbildungsdauer beginnt mit der Probezeit.
Diese beträgt mindestens einen Monat und maximal 4 Monate.

Ausbildungsvergütungen für Auszubildende im Kälteanlagenbauer-Handwerk:
Die Empfehlungen der Landesinnung Kälte-Klima-Technik Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg (Beschluss der Mitgliederversammlung) für die Ausbildungsvergütung für die Ausbildungsvergütung erhalten Sie über die Geschäftsstelle.

Urlaub:
Für Volljährige Auszubildende beträgt der Erholungsurlaub mindestens 24 Werktage im Kalenderjahr.
Für Jugendliche gilt:

Wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres

  • noch nicht 16 Jahre alt ist: mindestens 30 Werktage
  • noch nicht 17 Jahre alt ist: mindestens 27 Werktage
  • noch nicht 18 Jahre alt ist: mindestens 25 Werktage

Einreichen des Ausbildungsvertrages für Hessen und Thüringen

Der Ausbildungsvertrag muss in dreifacher Ausfertigung ausgefüllt und durch Auszubildenden und den Ausbilder und gegebenenfalls durch einen Erziehungsberechtigten (alle Ausfertigungen im original) unterschrieben werden.

Bei Jugendlichen muss die Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung beigefügt werden.

Der ausgefüllte Vertrag wird in dreifacher Ausfertigung an die Geschäftsstelle der Landesinnung Kälte-Klima-Technik gesendet:

Landesinnung Kälte-Klima-TechnikHessen-Thüringen/Baden-Württemberg
Bruno-Dressler-Straße 14
63477 Maintal

Anschließend muss der Auszubildende bei der Berufsschule für den Berufsschulunterricht angemeldet werden.

Die Geschäftsstelle der Innung registriert den Ausbildungsvertrag und leitet ihn an die Handwerkskammer weiter.
Der Ausbildungsbetrieb erhält von der Innung

  • den Ausbildungsvertrag in 2-facher Ausfertigung (für Betrieb und Auszubildenden)
  • Gebührenrechnung
  • Anschrift der Berufsschule
  • Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)

Der Auszubildende wird zu gegebener Zeit automatisch zur Überbetrieblichen Ausbildung an der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik eingeladen. Auch auf die Termine für Teil 1 und 2 der Abschlussprüfung wird die Firma vorab hingewiesen.

Einreichen des Ausbildungsvertrages für Baden-Württemberg

Der Ausbildungsvertrag wird in dreifacher Ausfertigung an die zuständige Handwerkskammer geschickt. Die Handwerkskammer registriert den Ausbildungsvertrag und schickt je eine Ausfertigung für Betrieb und Auszubildenden zurück.

Parallel muss der oder die Auszubildende an der Berufsschule in Leonberg angemeldet werden. Hierzu gibt es ein Formular.

Außerdem ist eine Anmeldung bei der Landesinnung Kälte-Klima-Technik notwendig, da von dort die Einladungen zu den überbetrieblichen Ausbildungskursen veranlasst wird. Bitte verwenden Sie dazu folgendes Formblatt.

Auflösung des Berufausbildungsverhältnisses
Wird das Berufsausbildungsverhältnis aufgelöst, ist dies unverzüglich über die Innung an der Handwerkskammer mitzuteilen. Zur Vereinfachung dieser Mitteilung enthält der Ausbildungsvertragssatz als letztes Blatt ein entsprechendes Mitteilungsformular.

Gesellenprüfung
Anmeldung zu Teil 1 der gestreckten Gesellenprüfung bis zum 31. März eines jeden Jahres.
Anmeldung zu Teil 2 der gestreckten Gesellenprüfung Sommertermin bis zum 15. April.
Anmeldung zu Teil 2 der gestreckten Gesellenprüfung Wintertermin bis zum 15. Oktober.

Die entsprechenden Formulare werden Ihnen rechtzeitig zugeschickt.