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Ausbildung zur /zum Mechatroniker/in für Kältetechnik

Mechatroniker/in für Kältetechnik ist ein anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildung dauert 3½ Jahre und wird in Handwerk und Industrie angeboten. Mechatroniker/innen für Kältetechnik arbeiten für Betriebe, die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen planen, montieren und warten.



Kälte wird überall benötigt

Die Tätigkeitsgebiete der Mechatroniker für Kältetechnik sind vielfältig. Gastronomie, Landwirtschaft, Fischerei, Lebensmittelindustrie, Pharmazie und Medizin, Bäckereien und Metzgereien, Kühlhäuser und Lebensmitteltransporte sind heute ohne die fachkundige Tätigkeit der Mechatroniker/innen für Kältetechnik nicht vorstellbar. Daneben kümmert sich der/die Mechatroniker/in für Kältetechnik um die Klimatisierung von Räumen und die Luftreinhaltung in Krankenhäusern und Fertigungsbetrieben.

Zugangsvoraussetzungen

Grundsätzlich wird keine bestimmte schulische Vorbildung vorgeschrieben. Allerdings ist es von Vorteil, wenn man in den Fächern Physik, Mathematik und Chemie gute Noten hat.

Ausbildungsinhalte

In der Ausbildung lernt der Auszubildende
 

  • das Zusammenfügen von Bauteile durch verschiedene Techniken wie Schrauben, Löten, Kleben und Stecken
  • das Verdrahten von elektrischen und elektronischen Bauteilen nach Schaltplänen
  • das Verlegen und Anschließen von Rohrleitungen
  • das Messen an Kälte- und Klimaanlagen und an Wärmepumpen
  • das Lesen von Zeichnungen und elektrischen Schaltplänen
  • die Vorgehensweise bei Wartung und Instandsetzung von Kälte- und Klimaanlagen und von Wärmepumpen
  • die Einstellung von Steuerungs- und Regelungskomponenten
  • die Handhabung von Software zur Überwachung von Anlagen
  • die Erkennung und Beseitigung von Fehlern in Kälte- und Klimaanlagen und bei Wärmepumpen
  • die Inbetriebnahme von Kälte- und Klimaanlagen und von Wärmepumpen
  • die Bestimmungen zum Umweltschutz
  • die Wiederverwendung und umweltgerechte Entsorgung von Kältemittel
  • die Optimierung von Kälte- und Klimaanlagen und Wärmepumpen unter wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten

In der Berufsschule lernt der Auszubildende
 

  • die Analyse und Prüfung von Kälte- und Klimaanlagen und Wärmepumpen
  • die Herstellung von Anlagenteilen
  • die Funktionsprüfung von elektrischen und elektronischen Anlagenteilen
  • die Planung und Ausführung von elektrischen Installationen am Wechsel- und Drehstromnetz
  • die Wartung von kälte-, klima- und elektrotechnischen Anlagenteilen
  • die Planung von Kälte- und Klimaanlagen
  • die Verlegung von Rohrleitungen und Kanälen
  • die Herstellung und Prüfung von elektromechanischen und elektronischen Steuerungen
  • die Inbetriebnahme von Kälte- und Klimaanlagen
  • die Auswahl und Montage von Wärmeaustauschern, Drosselorganen und Bauteilen
  • die Auswahl und Montage von Verdichtern
  • die Installation, Einstellung und Prüfung von elektronischen Steuerungen und Regelungen
  • den Bau von kälte- und klimatechnischen Anlagen
  • die Instandhaltung von Kälte- und Klimaanlagen und Wärmepumpen

Ergänzt werden diese Inhalte durch die Überbetrieblichen Lehrunterweisungen

Gesellenprüfung

Die Gesellenprüfung wird in zwei Teilen abgelegt:
Teil 1 der Gesellenprüfung wird am Ende des zweiten Lehrjahres durchgeführt. Er besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Prüfungsteil und geht mit 30 Prozent in das Gesamtergebnis ein.

Teil 2 der Gesellenprüfung wird am Ende der Ausbildung durchgeführt. Teil 2 besteht ebenfalls aus einem praktischen und einem schriftlichen Prüfungsteil und geht mit 70 Prozent in das Gesamtergebnis ein. Im praktischen Prüfungsteil werden in insgesamt 10 Stunden zwei Arbeitsaufgaben (1. Montieren und Inbetriebnahme einer Kälte- oder Klimaanlage und 2. Feststellen und Beheben von Fehlern und Störungen in Kälte- und Klimaanlagen) bearbeitet.

Zudem wird während dieser Zeit ein Fachgespräch geführt, das höchstens 20 Minuten dauert.

Der schriftliche Prüfungsteil umfasst die Prüfungsbereiche Kälte- und Klimatechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Prüfungswiederholung

Nicht bestandene Prüfungen können zweimal wiederholt werden.

Verkürzung der Ausbildungszeit

  • Auf Antrag kann die Ausbildungszeit gekürzt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die Verkürzungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung ab.
  • Die Ausbildungszeit kann bei guten Leistungen um 6 Monate gekürzt werden.

Bei erfolgreicher Ausbildung erhält der Geselle ein Sachkunde-Zertifikat der Kategorie I, welches dazu berechtigt, alle Arbeiten an Anlagen, die Kältemittel (fluorierte Treibhausgase) enthalten, durchzuführen.

Die Berufsschulstandorte